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Karte / Map 038

Titel/ Title:
Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg Ende 1921

Bearbeiter/ Compiler:
· Andreas Kunz
Kartographie/ Cartography:
· Joachim Robert Moeschl
Herausgeber/ Editor:
· Andreas Kunz

Download:
Vollständige Karte/ Full map
· Postscript, Color, A3
· Postscript, Color, A4
Ohne Beschriftung/ No text
· Postscript, Color, A4
Nur Linien/ Lines only
· Postscript, s-w/b-w, A4
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© IEG / A. Kunz 2001

CC BY-NC 4.0 International

DOI: 10.25359/ISSN.1614-6352.MAP038

 

Erläuterungen / Text:

Die Karte vermittelt einen Eindruck der tiefgreifenden territorialen Veränderungen, die Weltkrieg und Revolution in Deutschland hervorgerufen hatten. Im Rahmen von Karte 038 sollen die Veränderungen der Außengrenzen erläutert werden. Die Veränderungen der inneren Grenzen werden im Zusammenhang mit der nachfolgenden Karte 039 besprochen. Durch die territorialen Regelungen der Pariser Friedenskonferenz, die im Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 (sowie in den Verträgen von St. Germain und Trianon) ihren Niederschlag fanden, verlor Deutschland durch Gebietsabtretungen ca. 15% seines Staatsgebiets und 10% seiner Bevölkerung. Die abgetretenen Gebiete sind in Karte 038 durch Schraffur gekennzeichnet. Von Osten nach Westen gehend waren dies: das Memelgebiet (französisch besetzt bis 1923, dann als autonomes Gebiet an Litauen); Danzig (Freie Stadt unter dem Protektorat des Völkerbunds); große Teile Westpreußens und Posens, der sog. Korridor (fällt an das neugegründete Polen); östliches Oberschlesien (durch Volksabstimmung 1921 an Polen); das Hultschiner Ländchen (ohne Abstimmung 1920 an die neugegründete Tschechoslowakei); Nordschleswig (durch Volksabstimmung 1920 an Dänemark); Eupen-Malmédy und Moresnet (durch Abstimmung - Eintrag in offene Listen - 1920 an Belgien); Elsass-Lothringen (bereits 1918 zurück an Frankreich). Einen Sonderstatus hatte das Saargebiet, das 1919 für 15 Jahre ein Mandat des Völkerbundes geworden war, völkerrechtlich aber beim Reich verblieb. Die Karte zeigt letztlich noch die von alliierten Streitkräften besetzten Gebiete im Westen Deutschlands sowie die Ostgrenze der entmilitarisierten Zone, in denen keine deutschen Truppen stationiert werden durften. (A. Kunz)